Wegbereiterin der UN-Kinderrechtskonvention
Eglantyne Jebb zum 150. Geburtstag
25. August 2026
Wer heute, am 25. August 2026, die Startseite der deutschsprachigen Wikipedia aufruft, stößt unter „Was geschah am 25. August?“ gleich an erster Stelle auf Eglantyne Jebb: „1876 – Eglantyne Jebb, britische Gründerin der Organisation Save the Children und Wegbereiterin der UN-Kinderrechtskonvention, wird in Ellesmere geboren.“ Das ist ein treffender Hinweis auf die erstaunliche Wirkungsgeschichte einer Frau, deren Name außerhalb der Geschichte der Kinderrechte dennoch nur wenigen geläufig ist.1
Die öffentliche Erinnerung konzentriert sich zu Recht auf Jebbs Gründung von Save the Children und auf die Genfer Erklärung der Kinderrechte, die sie 1923 formulierte und die der Völkerbund 1924 annahm. Sie wurde zu einem wichtigen Ausgangspunkt der späteren internationalen Kinderrechtsentwicklung. Weniger präsent ist eine andere Seite ihrer Biographie: Jebbs christlicher Glaube.
Von der Kirchengeschichte übersehen?
Gerade diese religiöse Seite ist in der deutschsprachigen Wahrnehmung auffällig unterbelichtet. Der Wikipedia-Artikel zu Eglantyne Jebb schildert ihre Ausbildung, die humanitäre Arbeit, Save the Children und die Entstehung der Genfer Erklärung. Ihre Religiosität erscheint dort jedoch nicht als biographischer Schlüssel. Erst am Ende wird die Inschrift ihres früheren Grabes auf dem Cimetière de Saint-Georges in Genf zitiert – das Christuswort aus Matthäus 25,40: „Verily I say unto you, Inasmuch as ye have done it unto one of the least of these my brethren, ye have done it unto me.“ (King James Version) Sichtbar wird, wie wichtig Jebb die diakonische Dimension der biblischen Botschaft war. Wie sehr ihre eigene Glaubensgeschichte davon geprägt war, bleibt jedoch weitgehend unerzählt.2
Auch die theologische und kirchengeschichtliche Rezeption ist bislang begrenzt. Eine Recherche nach „Eglantyne Jebb“ im Index Theologicus (IxTheo) erbringt am 25. August 2026 keinen einschlägigen Titel über sie. Auffällig ist zudem, dass Jebb in Jörg Ernestis 2016 erschienenem Buch über Benedikt XV., Papst zwischen den Fronten, nicht vorkommt. Die enge Verbindung des Papstes zum Save the Children Fund war schon lange aus päpstlichen Dokumenten bekannt. Gerade weil Ernesti Benedikts Neutralitäts- und Humanitätspolitik zu den bleibenden Leistungen des Pontifikats zählt, fällt diese Leerstelle auf.3
Man kann deshalb von einer doppelten Rezeptionslücke sprechen: In der Geschichte der Kinderrechte wird Jebb häufig säkular erzählt. In der Kirchengeschichte findet sie nur selten Beachtung. Die Quellen legen jedoch ein komplexeres Bild nahe.
Glaube, Mystik und „Supranationalismus“
“The only international language in the world is a child’s cry.”
Eglantyne Jebb
Clare Mulleys 2009 erschienene Jebb-Biographie macht deutlich, wie eng religiöse Überzeugung und Internationalismus in ihrem Denken zusammenhingen. Bezeichnenderweise eröffnet Mulley das Kapitel "Supranationalism, 1920-1923" mit dem Satz: "The only international language in the world is a child's cry." Für Jebb, so Mulley, waren menschliche Regeln, Grenzen und gesellschaftliche Konventionen letztlich den universalen moralischen Gesetzen untergeordnet, die Gott für alle Menschen gesetzt habe. Ihr Christentum beschreibt Mulley als eine "rather mystical brand of Christianity", die nicht nur die Gleichheit der Menschen unter Gottes Gesetz, sondern eine wirkliche geistliche Einheit der Menschheit betonte. An anderer Stelle zitiert Mulley aus einem Tagebuch Jebbs den Satz: "He has chosen us and not we him." Darin zeigt sich ein deutliches Berufungsverständnis: Die Initiative liegt bei Gott, auch wenn die konkrete Gestalt ihrer Lebensaufgabe für Jebb zu diesem Zeitpunkt noch offen war.4
Besonders aufschlussreich ist eine private Notiz aus dem Jahr 1922. Jebb schrieb an sich selbst: „Your cardinal duty to humanity is this ... to realise God’s ruling.“ Der Satz verbindet die Pflicht gegenüber der Menschheit unmittelbar mit Gottes Herrschaft. Mulley macht deutlich, dass Jebbs Internationalismus „intimately linked to her faith“ war. Die Überwindung von Klassen-, Nationen- und Konfessionsgrenzen war für Jebb nicht nur eine Frage politischer Zweckmäßigkeit, sondern besaß eine spirituelle Dimension.5
Ein deutschsprachiges Radioporträt von Gunnar Lammert-Türk hat diese Seite bereits 2019 besonders deutlich hervorgehoben. Es erinnert an wiederkehrende mystische Erfahrungen Jebbs und fasst ihr Verhältnis von Frömmigkeit und Engagement mit dem Satz zusammen: „Spiritualität und Weltdienst gehörten für sie zusammen.“ Zugleich verweist der Beitrag auf ein von Jebb 1910 verfasstes Vorwort zu einem Gebetshandbuch, in dem Gebet und Handeln eng aufeinander bezogen werden.6
Ein neu aufgetauchtes Gebetstagebuch
Wenige Tage vor Jebbs 150. Geburtstag rückte eine neue Quelle ihrer persönlichen Frömmigkeit in den Blick. Die Church Times berichtete am 14. August 2026 über ein handschriftliches Gebetstagebuch Jebbs, das sich bis dahin in Privatbesitz befunden hatte. Die Enkelin einer früheren Hausangestellten der Familie hatte das ledergebundene Notizbuch Clare Mulley übergeben, nachdem sie deren Jebb-Biographie gelesen hatte. Das undatierte Buch enthält unter anderem Morgen- und Fürbittengebete sowie ein Gebet „For a woman engaging in her life work“. Es eröffnet damit einen unmittelbaren Einblick in Jebbs persönliche Frömmigkeit und in die religiöse Deutung ihrer Lebensaufgabe.7
Eine Christin gründet eine nichtkonfessionelle Organisation
Jebbs Religiosität führte nicht zu konfessioneller Abgrenzung. Im Gegenteil: Save the Children wurde bewusst nicht als kirchliche Hilfsorganisation gegründet. Schon bei der Gründungsversammlung in der Londoner Royal Albert Hall am 19. Mai 1919 formulierte Jebb das Prinzip der Hilfe, das der Deutschlandfunk-Kultur-Beitrag in deutscher Übersetzung wiedergibt: Man werde Kindern helfen, aus welchem Land sie auch stammten und gleich welcher Religion sie angehörten. Das war unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg alles andere als selbstverständlich. Die ersten Kampagnen galten auch hungernden Kindern in Deutschland und Österreich – Kindern der eben noch bekämpften Kriegsgegner.8
Gerade hier zeigt sich die besondere Verbindung von Glaube und Universalismus: Jebbs christliche Motivation führte nicht dazu, die Hilfe zu christianisieren. Vielmehr verstand sie die moralische Verpflichtung als eine, die nationale, soziale und religiöse Grenzen überschritt. „Nichtkonfessionell“ bedeutete bei ihr daher nicht, ohne religiöse Motivation zu handeln. Gerade daraus folgte aber, dass allein die Hilfsbedürftigkeit des Kindes zählte, nicht seine nationale oder religiöse Zugehörigkeit.
Eine Anglikanerin und Papst Benedikt XV.
Zugleich suchte Jebb bewusst die Unterstützung der Kirchen. Besonders bemerkenswert ist ihr Kontakt zu Papst Benedikt XV. Ende 1919 wurde sie in Rom empfangen. Am 9. Januar 1920 erwähnte Benedikt in einem Schreiben an Herbert Hoover ausdrücklich den Londoner Save the Children Fund. Er lobte eine Hilfe, die frei von Ressentiment und Partikularismus auch den unschuldigen Kindern der „Feinde von gestern“ zugutekomme. Zugleich erinnerte der Papst daran, dass er Save the Children bereits im Zusammenhang mit seiner Sammlung für die Kinder Mitteleuropas empfohlen hatte.9
Noch deutlicher wird die Unterstützung in der Enzyklika „Annus Iam Plenus“ vom 1. Dezember 1920. Benedikt XV. beschreibt dort die christliche Liebe als eine Liebe ohne Unterscheidung von Rasse oder Nation und würdigt den Save the Children Fund ausdrücklich. Für den 28. Dezember, das Fest der Unschuldigen Kinder, ordnete er erneut eine Sammlung für die notleidenden Kinder Europas an. Die Gelder konnten entweder an den Heiligen Stuhl oder direkt an Save the Children geschickt werden. Damit wurde eine von einer anglikanischen Frau gegründete, bewusst nichtkonfessionelle Organisation vom Papst öffentlich in eine internationale katholische Hilfsaktion einbezogen.10
Gerade diese Episode macht die kirchengeschichtliche Rezeptionslücke sichtbar. Hier überschneiden sich die Geschichte Benedikts XV. und die von Save the Children unmittelbar. Der Papst begründet sein Engagement mit der „charity of Jesus Christ“. Jebbs universalistisches Pflichtbewusstsein wiederum war, wie Mulley zeigt, eng mit ihrem Glauben verbunden. Beide Perspektiven treffen sich in der Überzeugung, dass das Kind des ehemaligen Feindes kein Feind ist.
Kinderrechte von der Kanzel Calvins
Eine bislang offenbar unbeachtete Zeitungsmeldung eröffnet eine weitere kirchengeschichtliche Perspektive. Das „Neue Wiener Abendblatt“ berichtete am 16. August 1924 unter der Überschrift „Eine weihevolle Stunde in Genf. Die Proklamation der Kinderrechte“ über einen Gottesdienst am Sonntag, dem 10. August, in der Kathedrale St. Pierre. Nur wenige Wochen später sollte der Völkerbund die Genfer Erklärung annehmen. Die öffentliche Proklamation der Kinderrechte fand an diesem Tag jedoch in einem ausdrücklich religiösen Rahmen statt.11
Der Gottesdienst begann mit dem englischen Choral „All people on earth do dwell“. Reverend McNeill predigte zum Anlass des Tages. Mendelssohns Musik erklang auf der Orgel. Dann stieg Eglantyne Jebb, eine Anglikanerin, auf die Kanzel der reformierten Genfer Hauptkirche – auf jene Kanzel, die der Zeitungsbericht ausdrücklich mit Calvin verbindet. Das Presbyterium hatte ihr dort eine Ansprache gestattet. Jebb erinnerte an das Kinderelend und an die Verpflichtung der Menschheit, den Kindern das Beste zu geben, was sie zu geben habe. Anschließend wurden die fünf Grundsätze der Kinderrechtserklärung wiedergegeben. Die Feier endete mit der Hymne „Thou Whose almighty word“.12
Das ist mehr als eine historische Kuriosität. Die Kinderrechte erscheinen hier nicht in einem religionsfreien Raum, sondern in einer ausdrücklich liturgischen Öffentlichkeit. Choral, Predigt, Orgelmusik, reformierte Kanzel und die Proklamation der fünf Grundsätze bilden einen gemeinsamen Zusammenhang. Eine Anglikanerin spricht in der Kirche Calvins. Wenige Jahre zuvor hatte ein katholischer Papst ihre Organisation öffentlich unterstützt. Die frühe Geschichte der Kinderrechte besitzt damit auch eine bemerkenswerte ökumenische und religiöse Dimension.
Von Genf zur UN-Kinderrechtskonvention
Jebbs fünf Grundsätze wurden am 26. September 1924 vom Völkerbund als Genfer Erklärung der Kinderrechte angenommen. Im Vorspruch heißt es, die Menschheit schulde dem Kind das Beste, was sie zu geben habe – jenseits von „race, nationality or creed“. Der erste Grundsatz fordert die Voraussetzungen für eine normale Entwicklung „both materially and spiritually“, der fünfte die Erziehung zu einem Leben im Dienst der Mitmenschen. Das Dokument ist kein christliches Bekenntnis. Seine Universalität besteht gerade darin, dass es seine Geltung nicht an ein bestimmtes religiöses Bekenntnis bindet.13
1959 griff die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Genfer Tradition ausdrücklich auf und verabschiedete die „Declaration of the Rights of the Child“. Am 20. November 1989 folgte die rechtsverbindliche UN-Kinderrechtskonvention. Die heutige Konvention ist selbstverständlich nicht einfach Jebbs Text von 1923 in erweiterter Form. Zwischen beiden liegen Jahrzehnte völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Entwicklung. Dennoch gehört Jebbs Genfer Erklärung zu ihrer anerkannten Vorgeschichte. Die Bezeichnung „Wegbereiterin der UN-Kinderrechtskonvention“ ist deshalb mehr als eine bloße Jubiläumsformel.14
Glaube, Humanität und Recht
Es wäre falsch, Save the Children nachträglich zu einer christlichen Organisation zu erklären oder die Genfer Erklärung konfessionell zu vereinnahmen. Ebenso verkürzend wäre es jedoch, Jebbs Glauben aus der Entstehungsgeschichte ihres humanitären Denkens und Handelns auszublenden. Die Quellen zeigen, dass Glaube und Kinderrechtsengagement in ihrer Biographie enger zusammengehören, als die öffentliche Erinnerung erkennen lässt.
Vielleicht liegt gerade darin ihre besondere kirchengeschichtliche Bedeutung. Jebb machte aus ihrer persönlichen religiösen Überzeugung keine konfessionelle Forderung, sondern eine universale Verpflichtung gegenüber dem Menschen. Wie Gottes Herrschaft, die geistliche Einheit der Menschen, supranationale Solidarität und der konkrete Dienst am bedrohten Kind in ihrem Denken miteinander verbunden waren, bedarf weiterer Forschung. Der Weg von der Nächstenliebe zum Kinderrecht war bei Jebb kein unmittelbarer, sondern ein Prozess der Universalisierung. Entscheidend war dabei die Vorstellung, dass kein Kind außerhalb menschlicher Verantwortung stehen darf.
Die Church of England erinnert Eglantyne Jebb bis heute am 17. Dezember in ihrem Kalender als „Social Reformer, Founder of ‘Save The Children’“. Am 150. Geburtstag wäre es an der Zeit, dass auch die deutschsprachige Kirchengeschichte Frauen wie Eglantyne Jebb mehr Aufmerksamkeit schenkt.15
Anmerkungen und Quellen
- Deutschsprachige Wikipedia-Startseite, Rubrik „Was geschah am 25. August?“, Screenshot vom 25. August 2026; vgl. auch Wikipedia, „Eglantyne Jebb“, Stand 25. Juni 2026. ↩
- Wikipedia, „Eglantyne Jebb“: Der Artikel gibt am Ende die Grabinschrift mit Mt 25,40 wieder, thematisiert Jebbs persönliche Religiosität jedoch nicht als biographische Motivation. ↩
- Index Theologicus (IxTheo), Recherche „Eglantyne Jebb“, 25. August 2026. Jörg Ernesti: Benedikt XV. Papst zwischen den Fronten. Freiburg/Basel/Wien: Herder 2016. ↩
- Clare Mulley: The Woman Who Saved the Children. A Biography of Eglantyne Jebb, Founder of Save the Children. Oxford: Oneworld 2009, besonders Kap. 14 „Supranationalism, 1920–1923“; zur Tagebuchstelle „He has chosen us and not we him“ vgl. auch Clare Mulley: „Newly discovered prayer journal reveals faith of Save the Children founder Eglantyne Jebb“, Church Times, 14. August 2026. ↩
- Mulley, The Woman Who Saved the Children, Kap. 14. Mulley zitiert Jebbs private Notiz von 1922: „Your cardinal duty to humanity is this … to realise God’s ruling“ und charakterisiert ihren Internationalismus als eng mit ihrem Glauben verbunden. ↩
- Gunnar Lammert-Türk: „Für Kinderrechte und gegen Kindernot. Eglantyne Jebb und ‚Save the Children‘“, Deutschlandfunk Kultur, Sendereihe Feiertag, 19. Mai 2019. ↩
- Clare Mulley: „Newly discovered prayer journal reveals faith of Save the Children founder Eglantyne Jebb“, Church Times, 14. August 2026. ↩
- Lammert-Türk, „Für Kinderrechte und gegen Kindernot“, 19. Mai 2019, mit Jebbs Gründungsstatement in der Royal Albert Hall. ↩
- Benedikt XV.: Schreiben „Par l’intermédiaire“ an Herbert Hoover, 9. Januar 1920, Acta Apostolicae Sedis 12 (1920), S. 35–36. ↩
- Benedikt XV.: Enzyklika „Annus Iam Plenus“, 1. Dezember 1920, besonders Nr. 1 und 5. ↩
- „Eine weihevolle Stunde in Genf. Die Proklamation der Kinderrechte“, Neues Wiener Abendblatt, 16. August 1924, S. 5. ↩
- Ebd. Der Bericht beschreibt den Gottesdienst in St. Pierre, Jebbs Ansprache von der Kanzel, die fünf Grundsätze der Kinderrechtserklärung und den Schlusschoral. ↩
- League of Nations: Geneva Declaration of the Rights of the Child, angenommen am 26. September 1924; vgl. United Nations: Legislative History of the Convention on the Rights of the Child, Bd. 1. ↩
- United Nations General Assembly: Declaration of the Rights of the Child, Resolution 1386 (XIV), 20. November 1959; Convention on the Rights of the Child, Resolution 44/25, 20. November 1989. ↩
- Church of England: The Calendar, 17 December: „Eglantyne Jebb, Social Reformer, Founder of ‘Save The Children’, 1928“; Diocese in Europe: „Swiss honour British campaigner for children’s rights“, 15. Februar 2024. ↩
Ausgewählte Literatur und Quellen
- Baughan, Emily: Saving the Children. Humanitarianism, Internationalism, and Empire. Oakland: University of California Press 2021.
- Ernesti, Jörg: Benedikt XV. Papst zwischen den Fronten. Freiburg/Basel/Wien: Herder 2016.
- Lammert-Türk, Gunnar: „Für Kinderrechte und gegen Kindernot. Eglantyne Jebb und ‚Save the Children‘“, Deutschlandfunk Kultur, Sendereihe Feiertag, 19. Mai 2019.
- Lutterbach, Hubertus: Kinder und Christentum. Kulturgeschichtliche Perspektiven auf Schutz, Bildung und Partizipation von Kindern zwischen Antike und Gegenwart. Stuttgart: Kohlhammer 2010, S. 23–25.
- Mahood, Linda: Feminism and Voluntary Action. Eglantyne Jebb and Save the Children, 1876–1928. Basingstoke: Palgrave Macmillan 2009.
- Milne, Brian: From Chattels to Citizens? Eighty Years of Eglantyne Jebb’s Legacy to Children and Beyond , in: Antonella Invernizzi/Jane Williams (Hg.): Children and Citizenship. London: SAGE 2008, S. 44–54.
- Mulley, Clare: The Woman Who Saved the Children. A Biography of Eglantyne Jebb, Founder of Save the Children. Oxford: Oneworld 2009.
- Mulley, Clare: „Newly discovered prayer journal reveals faith of Save the Children founder Eglantyne Jebb“, Church Times, 14. August 2026.
- Wilson, Francesca: Rebel Daughter of a Country House. The Life of Eglantyne Jebb, Founder of the Save the Children Fund. London: Allen & Unwin 1967.
- „Eine weihevolle Stunde in Genf. Die Proklamation der Kinderrechte“, Neues Wiener Abendblatt, 16. August 1924, S. 5.
- Benedikt XV.: „Par l’intermédiaire“, Schreiben an Herbert Hoover, 9. Januar 1920, Acta Apostolicae Sedis 12 (1920), S. 35–36; „Annus Iam Plenus“, Enzyklika vom 1. Dezember 1920.
- League of Nations: Geneva Declaration of the Rights of the Child, 26. September 1924; United Nations General Assembly: Declaration of the Rights of the Child, Resolution 1386 (XIV), 20. November 1959; Convention on the Rights of the Child, Resolution 44/25, 20. November 1989.